Aufsicht

Staatliche Aufsicht prüft, ob die Voraussetzungen zur Betriebsbewilligung erfüllt und wie die verschiedenen Konzeptionen der Kindertagesstätte umgesetzt werden. Dies erfolgt unter Einsatz verschiedener Instrumente und Methoden. Um der betrieblichen Eigenständigkeit von Kindertagesstätten und den Bedürfnissen der Kinder Rechnung zu tragen, wird die staatliche Aufsicht als kontinuierlicher, der Situation angepasster, Prozess ausgestaltet.

Das Amt für Soziales hat als Ausführende der staatlichen Aufsicht seine Aufsichtstätigkeit im «Aufsichtskonzept für Kindertagesstätten im Kanton St.Gallen» konkretisiert. Darin wird beschrieben, welche Ziele das alle zwei Jahre stattfindende Aufsichtsverfahren verfolgt und wie der darin integrierte Aufsichtsbesuch abläuft.

Aufsichtskonzept für Kindertagestätten im Kanton St.Gallen