Gespräch/Besuch
Bei der Erteilung der Betriebsbewilligung prüft das Amt für Soziales die einzelnen Bewilligungsvoraussetzungen im Detail. Es stellt sicher, dass die Trägerschaft die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, liegt es in der Verantwortung der Trägerschaft, dass die Kindertagesstätte diese in der Praxis einhält.
Das Amt für Soziales ist danach in seiner Aufsichtsfunktion tätig. Es prüft regelmässig, ob die rechtlichen Voraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Ausserdem unterstützt es in kooperativer Zusammenarbeit die Kindertagesstätten bei der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Informationen
Aufsichtsbereiche
Die Betriebsbewilligung bildet die Grundlage für die staatliche Aufsicht. Deshalb sind die Voraussetzungen für die Betriebsbewilligung sowie Änderungen und Entwicklungen für die Überprüfung im Aufsichtsverfahren von zentraler Bedeutung:
Interne Aufsicht
Für die Betriebsbewilligung und deren Aufrechterhaltung ist die Erfüllung der Aufgabe der internen Aufsicht jederzeit sicher zu stellen. Das Amt für Soziales prüft, ob und wie die Aufgaben der internen Aufsicht aufgeführt werden. Ausserdem werden die vorhandenen fachlichen Kompetenzen der Personen, welche die Aufgeben der internen Aufsicht ausführen, überprüft.
Betriebskonzept
Das Betriebskonzept enthält die betrieblichen Rahmenbedingungen, die Führungs- und Organisationsstruktur, das pädagogischen Konzept sowie ein Sicherheits- und Notfallkonzept, welches in seiner Gesamtheit das Wohl und den Schutz der Kinder gewährleistet. Das Amt für Soziales prüft im alle zwei Jahre stattfindenden Aufsichtsbesuch, ob und wie das Betriebskonzept umgesetzt wird. Es prüft ausserdem, ob die Angebotsstruktur noch der im Konzept festgehaltenen Ausrichtung entspricht.
Leitung und Betreuungspersonal
Die Leitung und das Betreuungspersonal einer Kindertagesstätte müssen ausreichend ausgebildet sein und die Stellendotation muss den Grundanforderungen an die Betreuung genügen. Das Amt für Soziales prüft wie sich das Personal im Rahmen der Qualitätssicherung intern und/oder extern weiterbildet.
Personalblatt Betreuung und Dienstplan mit Belegung
Vor dem Aufsichtsbesuch sind jeweils das Personalblatt Betreuung und der Dienstplan mit Belegung einzureichen. Mit diesen Unterlagen wird geprüft, ob der Stellenplan die Mindestanforderungen erfüllt und der Betreuungsschlüssel der ausgewiesenen altersspezifischen Belegung entspricht.
Zweckmässigkeit der Bauten und deren Ausstattung
Das Amt für Soziales prüft bei den Besuchen, ob die Räumlichkeiten und deren Ausstattung dem Mindeststandard und den aktuellen Betreuungsbedürfnissen der betreuten Kinder entsprechen.
Finanzielle Sicherung des Betriebs
Das Amt für Soziales prüft vor den Aufsichtsbesuchen, ob und wie die Finanzierung des Betriebs sichergestellt ist. Die Einrichtung reicht zusammen mit der Berichterstattung interne Aufsicht entsprechende Dokumente wie den Jahresbericht der Kita, Revisorenberichte, Finanzplanungen und ähnliches ein.
Instrumente
Zur Überprüfung der Aufsichtsbereiche kommen hauptsächlich folgende Instrumente zur Anwendung:
Gespräch
Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern des strategischen Organs und /oder der Leitung der Kindertagesstätte gehören zur regulären Kontaktgestaltung. Inhalt der Gespräche sind konzeptionelle und betriebliche Fragestellungen, Unklarheiten in Prozessabläufen, Informationen und die Klärung bei Konflikten.
Berichterstattung
Die Trägerschaft hat dem Amt für Soziales alle zwei Jahre über die Aktivitäten der internen Aufsicht Bericht zu erstatten.
Aufsichtsbesuch
Das Amt für Soziales besucht die Kindertagesstätten regelmässig, wenigstens jedoch alle zwei Jahre. Ziel der Besuche ist es, sich neben den schriftlichen Unterlagen auch einen Eindruck vor Ort zu den bewilligungsrelevanten Themen zu verschaffen. Im Aufsichtsbesuch kann beispielsweise auch ein stichprobenartiger Einblick in die Personalakten oder die Dossierführung der betreuten Kinder integriert werden.
Interview
Beim Aufsichtsbesuch können Interviews, beispielsweise mit Mitarbeitenden oder Eltern, geführt werden.
Gespräche werden vom Amt für Soziales in Form eines Gesprächsprotokolls festgehalten. Bei den alle zwei Jahre stattfindenden Besuchen, bei denen die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen umfassend geprüft wird, werden die Ergebnisse in Form eines Ergebnisberichts festgehalten. Darin enthalten ist jeweils auch die Rückmeldung zur Berichterstattung der internen Aufsicht.