Gesuch stellen

Das Amt für Soziales ist bestrebt, Projekte in der Planungsphase beratend zu unterstützen, so dass bei Gesuchs-Eingabe die Erteilung einer Betriebsbewilligung wahrscheinlich ist.

Informationen

Das Erteilen einer Betriebsbewilligung setzt ein schriftliches Gesuch an das Amt für Soziales voraus. Das Gesuchsformular wird im Laufe der Projektberatung auf Anfrage zugestellt. Das Bewilligungsverfahren beginnt, sobald dem Amt für Soziales das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung vollständig vorliegt.

Nach Eingang der vollständigen Gesuchunterlagen benötigen die Prüfung des Gesuchs und das Bewilligungsverfahren rund drei Monate Zeit bis zum Erlass der Verfügung.

Hinweise

Spätestens nach Einreichung des Gesuchs ist abzuklären, ob die gewählte Liegenschaft den brandschutztechnischen Anforderungen genügt (interner Link zu Räumlichkeiten). Gleichzeitig ist mit der kommunalen Baubehörde die Notwendigkeit eines Umnutzungsgesuchs zu klären.