Rechtsform
Wer ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Aber nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen.
Die Rechtsform ist der durch das Gesetz zwingend vorgeschriebene, rechtliche Rahmen von Organisationen, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Organisationen am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Informationen
Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage nach der Rechtsform, die sich für das Vorhaben am besten eignet. Die Rechtsform wirkt sich u.a. auf Haftungsfragen, Organisationsstruktur und Besteuerung aus. Der Zweck, den ein Unternehmen verfolgt, ist bei der Wahl der Rechtsform ebenfalls einzubeziehen. In der Regel verfolgen Kindertagesstätten einen ideellen Zweck und sind nicht gewinnorientiert.
Hinweise
In Bezug auf die Finanzierung ist es wichtig zu wissen, dass Gemeinden Subventionen tendenziell eher an gemeinnützige Organisationen wie Vereine ausrichten und auch Spendengelder oft an die Gemeinnützigkeit gekoppelt sind. Im Kanton St.Gallen ist die Mehrheit der Trägerschaften der familienergänzenden Betreuung als Verein organisiert. Daneben gibt es Gemeinden und Unternehmen, welche die Trägerschaft einer Kindertagesstätte übernehmen.
Verein
Bei der Vereinsform ist es gut möglich eine Behördenvertretung (Gemeinde- oder Schulbehörde) in die Vorstandstätigkeit einzubinden und damit eine direkte Vernetzung zur Gemeinde sicherzustellen.
GmbH/Einzelfirma
Das Amt für Soziales verlangt für die interne Aufsicht über das Betreuungsangebot ein unabhängiges Gremium. Dies ist in der Organisationsform des Einzelunternehmens/der GmbH nicht gegeben. Es braucht deshalb für die interne Aufsicht eine Leistungsvereinbarung mit einer externen unabhängigen Fachperson.