Subventionen

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit beziehungsweise Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.

Informationen

Bundessubventionen

Beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) kann vor der Einrichtungseröffnung oder bei einer Erweiterung um wenigstens zehn Plätze (bis spätestens zwei Jahre nach der Eröffnung) ein Gesuch um Anschubfinanzierung eingereicht werden. Es muss dazu eine Finanzplanung über sechs Jahre erstellt werden.

Die Gesuche um Finanzhilfen können laufend eingereicht werden. Eingereicht werden können sie frühestens vier Monate, spätestens jedoch einen Tag vor Betriebseröffnung oder des Beginns der Erweiterung.

Da das Gesetz bis 31. Januar 2019 befristet ist, muss die Betriebsaufnahme oder die Erweiterung des Angebots spätestens am 31. Januar 2019 erfolgen. Demzufolge können letzte Gesuche noch bis 30. Januar 2019 (Vortag) eingereicht werden. Bewilligte Finanzhilfen werden anschliessend über die gesamte Beitragsdauer von zwei bzw. drei Jahren ausgerichtet.

Standortgemeinde/umliegende Gemeinden

Bezüglich einer allfälligen Mitfinanzierung durch Gemeinden sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:

  • Subjektfinanzierung: Damit sind Subventionierungsmodelle gemeint, bei denen Eltern direkt vom Subventionsgeber einen Beitrag an die Betreuungskosten erhalten.
  • Objektfinanzierung: Damit sind Formen von allgemeinen Unterstützungsbeiträgen oder die Finanzierung bestimmter Aufwendungen wie beispielsweise Raummiete, Weiterbildungen, Sockelbeiträge an den Betrieb oder Defizitgarantien gemeint.

Die Bedingungen der Gemeinde bezüglich Finanzierung und Erbringung der Dienstleistungen können in einer Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Trägerschaft der Kindertagesstätte geregelt werden. Darin können auch quantitative und qualitative Bedingungen definiert werden.

Hinweise

Bilanz nach 15 Jahren (Stand 1. Februar 2018)

Die Finanzhilfen des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis: Von Februar 2017 bis Januar 2018 sind schweizweit erneut 262 Gesuche eingereicht worden. Insgesamt konnten in den 15 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 3‘160 Gesuche bewilligt werden. Der Bund hat damit die Schaffung von rund 57‘400 neuen Betreuungsplätzen mit insgesamt 370 Mio. Franken unterstützt. 205 Gesuche, mit denen weitere 4‘600 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.

EDI - Finanzhilfen

Ende Januar 2019 läuft die zweite Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen aus. Die Finanzhilfen des Bundes entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass der aktuell noch zur Verfügung stehende Kredit nicht bis Ende Januar 2019 reichen wird.

Es liegt ein politischer Vorstoss vor, das Impulsprogramm erneut zu verlängern. Die Diskussion findet in der Sommersession 2018 statt, die Verabschiedung ist für die Herbstsession 2018 geplant.