Kindertagesstätte
Kindertagesstätten betreuen tagsüber Säuglinge und Vorschulkinder in Gruppen. Die Kinder werden durch Teams, zusammengesetzt aus pädagogisch ausgebildetem Fachpersonal, Assistenzpersonal, Lernenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten betreut.
Informationen
Kindertagesstätten bieten allen Kindern, unabhängig von Herkunft, religiöser Zugehörigkeit und Entwicklungsstand Zugang zu altersgerechter Betreuung und Förderung ausserhalb der eigenen Familie. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern. Die professionelle Dienstleistung einer Kindertagesstätte bewegt sich in einem entsprechend sensiblen Bereich. Die Ausrichtung von Betriebsführung und Betreuungsalltag am Wohl der betreuten Kinder ist zentral.
Kindertagesstätten sind bewilligungspflichtig.
Das Amt für Soziales führt ein «Verzeichnis Kindertagesstätten im Kanton St.Gallen», das zweimonatlich aktualisiert wird. In diesem sind alle vom Amt für Soziales bewilligten Kindertagesstätten alphabetisch nach Wohnortgemeinde aufgelistet. Es sind bewilligte Tagesangebote, von Montag bis Freitag, vereinzelt bis Samstag, mit täglichen Öffnungszeiten in einem Zeitfenster ab 6.00 bis 19. Uhr.
- Erweiterte Öffnungszeiten sind bei Bedarf für alle Anbietenden von familienergänzenden Betreuungsangeboten bis 23.00 Uhr möglich. Dazu ist ein Gesuch beim Amt für Soziales einzureichen.
- Für punktuelle Übernachtungen in der Kita (Kita-Schlafen) ist eine Bewilligung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit erforderlich.
- Im Kanton St.Gallen verfügt keine der bewilligten Kindertagesstätten über eine Bewilligung zur Führung eines Nacht- oder Sonntagsangebots.