Tagesfamilien
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist heute für viele Eltern ein zentrales Anliegen. Tagesfamilien bilden ein wichtiges Angebot im Rahmen der familienergänzenden Betreuungsformen. Sie ermöglichen es den Kindern, in einem familiären Rahmen ähnlich wie zu Hause betreut und ihrem Alter sowie ihren Fähigkeiten entsprechend individuell gefördert zu werden.
Informationen
Betreuung in Tagesfamilien
Die Tageseltern betreuen eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags. Die Kindergruppe ist klein, die Kinder sind unterschiedlich alt.
Vorteile der Tagesfamilienbetreuung
Die Betreuung in Tagesfamilien hat besondere Stärken: Die Tageseltern sind stets dieselben, gewähren Kontinuität und gewährleisten damit Sicherheit und Geborgenheit. Die Kindergruppe ist klein und ermöglicht eine grosse individuelle Betreuung. Ein weiterer Vorteil der Tagesfamilienbetreuung ist die Flexibilität. In der Regel können die Betreuungszeiten mit den Tageseltern bedarfsgerecht vereinbart werden. In einem Betreuungsvertrag werden die Betreuungstage und -zeiten, der wöchentliche oder monatliche Betreuungsumfang und weitere Abmachungen verbindlich festgehalten.
Institutionelle Tagesfamilienbetreuung
Bei der institutionellen Tagesfamilienbetreuung übernehmen Tagesfamilienorganisationen alle Pflichten einer Arbeitgeberin. Dies hat sowohl für die Eltern als auch für die Tageseltern Vorteile. Die Organisation wählt die Tageseltern aus und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Tagesfamilienbetreuung eingehalten werden. Sie garantiert deren Weiterbildung und die Qualität der Betreuung. Sie entlöhnt und versichert die Betreuungspersonen. Die Betreuungsstunden werden durch die Tagesfamilienorganisation den Eltern in Rechnung gestellt. So können sich Betreuungspersonen und Eltern auf die Erziehungspartnerschaft zugunsten des Kindes und auf dessen Wohl konzentrieren.
Kosten
Die Elterntarife sind abhängig von den Subventionen der öffentlichen Hand. Diese ermöglichen es den Tagesfamilienorganisationen, einkommensabhängige Tarife anzubieten.
Hinweise
Alter und Anzahl der Kinder
In Tagesfamilien werden Kinder jeder Altersstufe betreut, vom Säugling bis zum Schulkind. Grundsätzlich haben das Alter und die Anzahl der eigenen Kinder, der Wille und die Belastbarkeit der Tageseltern sowie die Platzverhältnisse der Tagesfamilie Einfluss darauf, wie viele Tageskinder betreut werden können. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfen Tagesfamilien maximal fünf Kinder gleichzeitig und regelmässig tagsüber betreuen. In der Praxis begrenzen Tagesfamilienorganisationen und die Aufsicht (Gemeinde) diese maximale Anzahl, je nachdem in welchem Alter die eigenen Kinder und die Tageskinder sind.
Anforderungen an Tagesfamilien
Tageseltern brauchen zwar keine spezielle Ausbildung. Der folgende Anforderungskatalog zeigt jedoch auf, wie anspruchsvoll diese Tätigkeit ist. Tageseltern sollten
- Interesse und Freude an Kindern sowie an Erziehungs- und Familienarbeit haben;
- Erfahrung im Umgang mit Kindern haben;
- genügend Zeit und Platz für eines oder mehrere Tageskinder haben und bereit sein, eine regelmässige Verpflichtung einzugehen;
- in einer kinderfreundlichen Umgebung wohnen;
- bereit sein, die eigene Familie zu öffnen und ein Ihnen anvertrautes Kind zu integrieren;
- das Einverständnis des Partners oder der Partnerin sowie der eigenen Kinder haben, weil von der Aufnahme eines Tageskindes immer die ganze Familie betroffen ist;
- sich in der Elternrolle wohl und sicher fühlen und sich zutrauen, gegenüber einer anderen Familie für die wichtigsten Erziehungsvorstellungen einzustehen;
- offen und tolerant sein gegenüber anderen Ansichten und Lebensstilen;
- gesprächs- und kompromissbereit, zuverlässig und verantwortungsbewusst sein;
- seelisch und körperlich gesund sein;
- sich abgrenzen können und bereit sein, in schwierigen Situationen Unterstützung und Hilfe anzunehmen;
- bereit sein, sich weiterzubilden (Grundkurs, jährlicher Besuch von Weiterbildungen);
- Schweizerin bzw. Schweizer sein oder über die Aufenthaltsbewilligung B oder C verfügen;
- gute Deutschkenntnisse haben.
Meldepflicht
Eine Meldepflicht besteht für die Betreuung von fremden Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt (Tageseltern), wenn die Betreuung regelmässig und gegen Entgelt stattfindet. Ausnahme: Wenn die Tageseltern nahe Verwandte (Grosseltern, Onkel, Tante, Geschwister) des Tageskindes sind, besteht keine Meldepflicht. Die Meldepflicht ist in der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption (PAVO) geregelt.
Weiterbildung
Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, regelmässig Kinder zu betreuen. Auch für erfahrene Eltern macht es einen Unterschied, ob sie die eigenen Kinder betreuen oder ob sie die Verantwortung für ein fremdes Kind übernehmen. Darum besuchen alle Betreuungspersonen in der institutionellen Tagesfamilienbetreuung einen Grundkurs sowie jährliche Weiterbildungen.
Tagesfamilienorganisationen im Kanton St.Gallen
- Tagesfamilien Rapperswil-Jona, 8640 Rapperswil
- Tagesfamilien Linthgebiet, 8722 Kaltbrunn
- Tagesfamilien Sarganserland, 8887 Mels
- Pflegekinder-Aktion St.Gallen, Fachstelle Kinderbetreuung, 9000 St.Gallen
- Tagesfamilien Gossau und Umgebung, 9200 Gossau
- Tagesfamilien Region Uzwil, 9244 Niederuzwil
- Regionale Vermittlungsstelle für Tagesfamilien, 9327 Tübach
- Kinderbetreuung SDM, 9435 Heerbrugg
- Tagesfamilien Wil und Umgebung, 9500 Wil
- Tagesfamilien Toggenburg, 9630 Wattwil
- Tagesfamilien Oberes Rheintal, 9462 Montlingen
- Tagesfamilien Werdenberg, 9470 Buchs