Für den Aufbau und Betrieb einer Kindertagesstätte gelten bestimmte Bewilligungsvoraussetzungen. In den Richtlinien über die Mindeststandards für die Bewilligung von Kindertagesstätten des Amts für Soziales vom Oktober 2017 werden diese detailliert beschrieben. Damit kann sich eine Trägerschaft orientieren, nach welchen Kriterien das Amt für Soziales ein Bewilligungsgesuch prüft oder im Betrieb der Kindertagesstätte seine Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Zu den einzelnen Anforderungen sind neben Erläuterungen, Links und Downloads auch weiterführende Empfehlungen zu finden.