Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und Handwerkbetrieben ab. Teilweise besteht für diesen Personenkreis eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.
Mindeststandards
Die Einrichtung hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Nachweis: Betriebshaftpflichtversicherung
Erläuterungen
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden der Betreuungspersonen gegenüber betreuten Kindern und Dritten sowie Handlungen der betreuten Kinder, solange sich diese in der Obhut einer Betreuungsperson befinden.
Empfehlungen
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder Sachschäden der Kinder untereinander und gegenüber Betreuungspersonen. Sie vergütet auch keine Schäden an Sachen, die zum Gebrauch übernommen oder ausgeliehen wurden.
Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes zuständig. Ob die Eltern den Nachweis über die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes erbringen sollen, entscheidet die Kindertagesstätte.