Betriebskonzept

Alle Trägerschaften verfügen über ein Betriebskonzept. Dieses definiert Rahmenbedingungen, Führungs- und Organisationsstrukturen, das pädagogische Konzept sowie im Sicherheits- und Notfallkonzept die präventive Ausrichtung und den Umgang mit ausserordentlichen Ereignissen. Das Betriebskonzept ist für die Trägerschaft und die Leitung ein wichtiges Führungsinstrument und bietet dem Betreuungspersonal Orientierung. Es zeigt den Rahmen der Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit in einer Kindertagesstätte auf.

Informationen

Jede Kindertagesstätte besitzt ein eigenes Profil und braucht daher ein eigenes Betriebskonzept. Das Wohl des Kindes ist aber in allen Kindertagesstätten gleich wichtig. Es steht im Mittelpunkt des Auftrags. Aus dieser Grundhaltung leiten sich für die Erarbeitung bzw. die Weiterentwicklung des Betriebskonzepts einige allgemeine Grundsätze ab. Eine zentrale Grundlage der täglichen Arbeit in allen Kindertagesstätten und für die Entwicklung des Betriebskonzepts bildet die UN-Kinderrechtskonvention. Diese ist in allen Bereichen, welche die Kinder betreffen, vorrangig  zu berücksichtigen. Die UN-Kinderrechtskonvention bezieht sich auf das körperliche, seelische und geistige Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes in diesen Bereichen. Sie basiert auf den drei Grundprinzipen «Förderung» (z.B. Recht auf Spiel, Zugang zu Bildung), «Schutz» (z.B. Recht auf Schutz der Privatsphäre, Schutz vor körperlicher und seelischer Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung) und «Partizipation» (z.B. Recht auf Berücksichtigung des Kinderwillens, Meinungs- und Informationsfreiheit, Privatsphäre). Die UN-Kinderkonvention und das Wohl des Kindes sollten bei der Entwicklung des Betriebskonzept wegleitend sein und in die pädagogische Arbeit, die Gestaltung und Strukturierung des Alltags und der Umwelt (Räume, Materialien, Betreuungsmodell usw.), aber auch in personelle und betriebswirtschaftliche Fragestellungen einfliessen.

Empfehlungen

In der Erarbeitung der verschiedenen konzeptionellen Grundlagen ist es empfehlenswert, dass eine Arbeitsteilung entlang der Verantwortungen und Kompetenzen festgelegt wird. Zum Beispiel:

  • Rahmenbedingungen sowie Führungs- und Organisationsstruktur werden federführend durch die Trägerschaft unter Einbezug der Leitung erarbeitet.
  • Das pädagogische Konzept wird in Verantwortung der Kita-Leitung mit dem Betreuungsteam erarbeitet. Die Fachperson Pädagogik interne Aufsicht wird dazu konsultiert.
  • Für die Erstellung des Sicherheits- und Notfallkonzepts ist die Leitung mit Einbezug des Betreuungsteams verantwortlich. Darin wird das Thema präventiver und intervenierenden Kindesschutz integriert.
  • Die Erstellung eines Dokuments zum Krisenmanagement gehört in den Verantwortungsbereich der Trägerschaft.

Es wird empfohlen, alle konzeptionellen Grundlagen regelmässig zu überprüfen, zu aktualisieren und/oder weiter zu entwickeln. Die Regelmässigkeit ist für die jeweiligen Dokumente spezifisch festzulegen.