Finanzierung
Eine langfristige, dem Kindeswohl entsprechende Betreuungsqualität erfordert eine sichere finanzielle Basis. Nur so können
- Anfangsinvestitionen getätigt;
- Rückstellungen für künftige Investitionen vorgenommen;
- die erforderlichen personellen Ressourcen gestellt;
- Zahlungsverpflichtungen fristgerecht eingelöst;
- mögliche Verluste aufgefangen werden
Mindeststandards
Dienstleistungsangebote im Bereich der Kinderbetreuung sind personalintensiv. Entsprechend sind die Personalfixkosten, die in der Regel 80 Prozent oder mehr des Gesamtaufwandes ausmachen, unabhängig von der Nachfrage der Plätze vorhanden. Deshalb ist für den Aufbau eines solchen Angebots eine sorgfältige Finanzplanung unabdingbar.
Die Trägerschaft stellt sicher, dass die Finanzierung der Einrichtung für wenigstens drei Jahre gesichert ist. Die Einrichtung hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Nachweis: Finanzplanung für drei Jahre (Mustervorlage)
Erläuterungen
Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Finanzierung ist es hilfreich, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Personal- und Sachaufwände fallen an?
- Wie hoch sind die Kosten für die Anfangsinvestitionen?
- Welche künftigen Investitionen sind zu tätigen und wie werden diese finanziert?
- Wie können Einnahmen generiert werden?
- Wie wird die fristgerechte Begleichung laufender Rechnungen sichergestellt?
- Soll ein Darlehen aufgenommen werden (Wichtig: Rückzahlungspflichten bedenken und einkalkulieren)?
- Welcher Zeitrahmen ist notwendig, um ein ausgeglichenes Budget zu erreichen?
- Wie werden Defizite ausgeglichen?
Es ist keine detaillierte Liquiditäts- und Investitionsplanung einzureichen. Im eigenen Interesse empfiehlt es sich aber, eine solche vorzunehmen. Dadurch bleibt die Übersicht über die kurz-, mittel- und langfristigen Finanzflüsse gewahrt und die wirtschaftliche Grundlage ist gesichert. Verschiedene Bankinstitute bieten Hilfsmittel zur Bearbeitung dieser Themen an. Die sichere Finanzierung einer Kindertagesstätte hängt wesentlich von der tatsächlichen Nachfrage eines Angebots ab. Damit verbunden ist die Bereitschaft der Leistungsbeziehenden, den angesetzten Preis dafür zu bezahlen.
Einkommensabhängige Tarife
In der Regel bezwecken Kindertagesstätten, ihr Betreuungsangebot einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen. Die einkommensabhängige Tarifstruktur ist dafür ein wichtiges Instrument und bedeutet, auch Plätze anzubieten, deren Preise nicht kostendeckend sind. Um die laufenden Betriebskosten dennoch zu decken und Reserven für künftige Investitionen zu bilden, ist die finanzielle Beteiligung von Standort- und / oder Nachbargemeinden sowie der Privatwirtschaft eine wichtige Einkommensquelle. Ein Grossteil der Kindertagesstätten im Kanton St.Gallen hat Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden abgeschlossen. Weiterführende Informationen zur Bedeutung von einkommensabhängigen Tarifen sind in der Ecoplan-Publikation 2012 zu finden.
Klärung der Bedarfssituation
Finanzplanung und Kenntnisse der Bedarfssituation beeinflussen sich gegenseitig. Ein realistisches Bild der Bedarfssituation in der Standort- und den Nachbargemeinden bildet die Grundlage für das Entwicklungsbudget und die Planerfolgsrechnung. Nachfolgend sind einige Fragestellungen aufgeführt, die bei der Datenerhebung und -auswertung einbezogen werden sollten:
- Gibt es bereits Kindertagesstätten in der Gemeinde oder der näheren Umgebung? Planen diese allenfalls Platz- oder Angebotserweiterungen? Käme eine Zusammenarbeit in Frage? Gibt es Wartelisten? Sind diese aktuell?
- Wie stehen die Standortgemeinde und die umliegenden Gemeinden zu Ihrem Projekt?
- Besteht die Möglichkeit, mit der Standortgemeinde oder den Nachbargemeinden Leistungsvereinbarungen abzuschliessen?
- Gibt es privatwirtschaftliche Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmenden Kita-Plätze planen? Besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit?
- Wie viele Plätze werden angeboten? Zu welchem Preis?
Aufbau einer neuen Kindertagesstätte
Projektinitianten informieren sich bei der Standortgemeinde bezüglich des Bedarfs an Kitaplätzen und den Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand (Subjekt- oder Objektfinanzierung). Diese Informationen sind wesentlich für die Erstellung einer aussagekräftigen Finanzplanung.
Erweiterungen
Kindertagesstätten, die eine Angebotserweiterung planen, reichen dem Amt für Soziales zusätzlich zur Finanzplanung die letzten zwei Jahresrechnungen (Bilanz und Erfolgsrechnung) ein.
Empfehlungen
Es lohnt sich den Finanzplan mit einer externen Fachperson zu besprechen. Auf diese Weise kann einem Liquiditätsengpass und Fehlinvestitionen vorgebeugt werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Standortgemeinde empfiehlt sich.